Pflege für kurze Zeit

Es kann auch vorkommen, dass eine Pflegebedürftigkeit nur für kurze Zeit eintrifft. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in der häuslichen Pflege, wenn die pflegende Person ausfällt oder in Urlaub ist. In solchen Fällen unterstützt Sie die Pflegekasse finanziell zur stationären Aufnahme in einer Einrichtung bis zu acht Wochen pro Jahr. Dafür gibt es dann die sogenannte Kurzeitpflege oder Urlaubspflege. Die notwendige Ersatzpflege wird mit bis zu 1.612,- Euro von den Pflegekassen ab Pflegegrad 2 unterstützt. Menschen mit Pflegegrad 1 können keine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. E besteht jedoch die Möglichkeit mit Leistungen aus dem Entlastungsbetrag zu finanzieren.

Wir beraten Sie gerne ausführlich zur Kurzzeit- und Urlaubspflege und unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten, um die Leistungen zu beantragen.